Teilnahmebedingungen

Die Stadtwerke Witten sind ein kommunales Unternehmen im Bereich der Energieversorgung und fühlen sich der regionalen Förderung und insbesondere der nachhaltigen und zukunftsorientierten Förderung in besonderem Maß verpflichtet. Im Rahmen dessen wurde durch die Stadtwerke Witten dieses Projekt ins Lebens gerufen, welches von nun an einmal im Jahr Wirkung finden wird. Die Stadtwerke Witten unterstützen durch den 3. Wittener Nachhaltigkeitspreis der Stadtwerke Witten die Nachhaltigkeit sowie das soziale Miteinander im Wittener Umkreis. Der Preis soll insbesondere Vereine, gemeinnützige Organisationen, Initiativen, bürgerschaftliches Engagement von Wittener Bürgern und Stiftungen in Bezug auf die oben genannten Aspekte fördern.

1. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt ist jede gemeinnützige Wittener Organisation (nachfolgend „Teilnehmer:in“). Privatpersonen sind grundsätzlich von der Teilnahme ausgeschlossen.

Organisationen., die bereits nicht unerhebliche Geldbeträge von städtischer Seite bzw. aus den Sponsoringbudgets anderer städtischer Unternehmen erhalten oder erhalten haben, werden nachgeordnet berücksichtigt.

Ausgeschlossen ist die Teilnahme politischer Organisationen (wie bspw. Parteien), Unternehmen, Interessenverbänden, Veranstaltungen mit überwiegend überregionalem Bezug (z.B. nationale Meisterschaften) und religiösen oder extrem weltanschaulichen Organisationen. Sexistische, rassistische, politisch und religiös motivierte Beiträge und Projekte werden nicht zugelassen, gelöscht und nehmen nicht an der Verlosung teil.

Als Sponsoring-Gegenstand sind ebenfalls von einer Unterstützung im o.g. Sinne ausgeschlossen: Verwaltungs-, Personal- und Betriebskosten, kommunale Pflichtaufgaben, Benefizveranstaltungen, Kapitalaufbau von Vereinen und Stiftungen, nicht-projektgebundene Zwecke und die Finanzierung laufender Kosten (Bau- und Investitionsmaßnahmen).

Die Teilnahme ist ausschließlich über die Seite Stadtwerke-witten.de/Nachhaltigkeitspreis (nachfolgend „Online-Plattform“) möglich.

Eine erneute Teilnahme früherer Gewinner ist frühestens 12 Monate nach Mitteilung über den Gewinn möglich. Inhaltsgleiche Projekte von Gewinnern sind für zukünftige Bewerbungen ausgeschlossen.

2. Teilnahmevoraussetzungen/Veröffentlichung

2.1 Voraussetzung ist die vollständige und wahrheitsgemäße Angabe der auf der Online-Plattform vorgegebenen Informationen. Der/die Teilnehmer:in ist für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdaten selbst verantwortlich. Falls die Förderung durch fehlerhafte Datenangaben nicht korrekt zugeordnet werden kann, entfällt der Förderanspruch von der/die Teilnehmer:in. Eine Änderung der angegebenen o. g. Informationen nach erfolgter Anmeldung zum Projekt ist unverzüglich gegenüber der Stadtwerke Witten zu aktualisieren.

2.2 Die gewonnenen Projekte werden seitens der Stadtwerke Witten veröffentlicht. Insofern ist eine Einwilligungserklärung von Teilnehmer:in erforderlich, mit der Teilnehmer:in einwilligt, dass der Name, das eingereichte Bild und eine Wiedergabe des Projektinhalts auf der Online-Plattform, der Webseite sowie im Rahmen des Social Media-Auftritts auf der Stadtwerke Witten-Seite bei Facebook, Instagram und in Printmedien sowie ggfs. Nennung als einer der Geförderten – unter Verwendung der vorbezeichneten Informationen (Bilder, Name und Projektbeschreibung) veröffentlicht wird. Diese Einwilligungserklärung wird Teilnehmer:in auf der Online-Plattform zur Verfügung gestellt. Sie ist eigenhändig unterschrieben, rechtzeitig bis zum Ende der Bewerbungsphase an die Stadtwerke Witten eingescannt per Mail an unternehmenskommunikation@stadtwerke-witten.de oder postalisch zu übersenden. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang bei den Stadtwerke Witten.

2.3 Teilnehmer:in ist für die Rechtmäßigkeit der gemachten Angaben und Projektinhalte sowie der verwendeten Bilder verantwortlich und stellt sicher, dass keine Rechte Dritter verletzt werden. Es dürfen auf Bildern insbesondere nur Personen abgebildet sein, die der Veröffentlichung der Bilder ausdrücklich zugestimmt haben. Ein entsprechender Nachweis ist auf Verlangen der Stadtwerke Witten diesen gegenüber beizubringen.

2.4 Unwahre oder unvollständige Angaben im Sinne dieser Ziff. 2 führen zum sofortigen Ausschluss von Teilnehmer:in vom Verfahren.

3. Teilnahmeverfahren

3.1 Bewerber können im Rahmen eines seitens der Stadtwerke Witten festgelegten Teilnahmezeitraums (Veröffentlichung auf der Online-Plattform) Anträge für das Sponsoring über die Online-Plattform stellen. Im Anschluss an den Bewerbungseingang erhält Teilnehmer:in eine elektronische Bestätigung. Anträge, die nach dem Teilnahmezeitraum eingereicht werden, werden nicht mehr berücksichtigt.

3.2 Nach Beendigung des Teilnahmezeitraums werden alle Anträge geprüft, ob die eingereichten Projekte die Voraussetzungen für ein Sponsoring erfüllen. Ist Teilnehmer:in aufgrund der gemachten Angaben nicht zu ermitteln, scheidet Teilnehmer:in aus dem Bewerbungsverfahren aus. Gleiches gilt, dass Teilnehmer:in den Voraussetzungen dieser Bedingungen widerspricht oder unwahre Angaben gemacht wurden.

3.3 Die Rangfolge einer Platzierung nach durchlaufenem ordnungsgemäßen Bewerbungsverfahren prüft eine seitens der Stadtwerke Witten ausgewählte Jury unter anderem im Hinblick auf sozialen Mehrwert und Nachhaltige Innovation.

3.4 Die Preisgelder belaufen sich insgesamt auf 10.000 € und werden wie folgt aufgeteilt: Der erste Platz bekommt 4.000 €, der zweite 3.000 €, der dritte 1.500 €, der vierte 1.000 € und der fünfte 500 €. Die Preise sind nicht übertragbar. Sollte der/die Teilnehmer:in den Preis nicht annehmen, wird dieser der nächstbesten Bewertung übergeben.

3.5 Im Falle von bewusst wahrheitswidrigen Angaben seitens der/die Teilnehmer:in, ist dieser zur Herausgabe des Preises gegenüber der Stadtwerke Witten verpflichtet. In diesem Fall verfällt der Preis und wird nicht an einen anderen Teilnehmer:in weitergegeben.

4. Datenschutz

Die Stadtwerke Witten behalten sich vor, in den Medien über den 1. Wittener Nachhaltigkeitspreis der Stadtwerke Witten und die eingereichten Projekte zu berichten. In diesem Zusammenhang können Namen der Gewinner, veröffentlichte Bilder, auf der Stadtwerke Witten Website, bei Facebook, Instagram und in Printmedien veröffentlicht werden, sowie Pressevertretern zur Verfügung gestellt werden.

4.1 Information zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen des 1. Wittener Nachhaltigkeitspreises der Stadtwerke Witten der Stadtwerke Witten gem. Art 13 und 14 DS-GVO ist als Infoblatt abrufbar unter https://www.stadtwerke-witten.de/datenschutz

4.2 Wir möchten Sie darüber informieren, welche Ihrer Daten wir benötigen und wie wir diese Daten verwenden, wenn Sie am 1. Wittener Nachhaltigkeitspreis der Stadtwerke Witten auf der Website stadtwerke-witten.de/Nachhaltigkeitspreis der Stadtwerke Witten teilnehmen.

4.3 Verantwortlicher für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist: Stadtwerke Witten GmbH, Westfalenstraße 18 – 20,58455 Witten, Telefon: 02302/9173600, Fax: 02302/9173333, datenschutz@stadtwerke- witten.de.

4.4 Die Datenschutzbeauftragte der Stadtwerke steht den Teilnehmern für Fragen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten unter fox-on Datenschutz GmbH, Pollerhofstr. 33a, 51789 Lindlar, Telefon: 02266 / 90 15 920, E-Mail: info@fox-on.com, www.fox-on.de zur Verfügung.

4.5 Ihre personenbezogenen Daten zur Teilnahme am 1. Wittener Nachhaltigkeitspreis der Stadtwerke Witten erhalten wir elektronisch auf Basis der von Ihnen eingegebenen Daten/Bilder auf der Website www.stadtwerke-witten.de/Nachhaltigkeitspreis. Es handelt sich um folgende Daten:

Bildnisveröffentlichungen Personenstammdaten, Kommunikationsdaten. Eine Weitergabe der bei dem Registrierungsprozess bekannt gemachten personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht. Hiervon ausgenommen sind die jeweiligen Bildnisveröffentlichungen sowie Namen der Gewinner nach dieser Ziff. 4. Diese Daten verwenden wir anschließend zur Vergabe des Gewinns und zur Übermittlung des Gewinns. 4.6 Sofern Sie uns im Rahmen des 1. Wittener Nachhaltigkeitspreises der Stadtwerke Witten Ihre Einwilligung für bestimmte Anspracheformen (Telefon oder Post) erteilt haben, können Sie diese jederzeit widerrufen, ohne dass der Widerruf Einfluss auf die Teilnahme hat.

4.7 Darüber hinaus erfolgt keine Ansprache oder Information. Wir halten uns selbstverständlich an die bestehenden gesetzlichen Beschränkungen (z.B. BDSG, DS-GVO).

4.8 Wir legen Ihre Daten im Einzelfall nur gegenüber Behörden offen, sofern wir dazu gesetzlich verpflichtet sind.

4.9 Einige Dienstleistungen erbringen wir nicht selbst, sondern beauftragen hiermit Auftragsverarbeiter. Diese dürfen Ihre Daten ausschließlich in der von uns angewiesenen Art und Weise verarbeiten. Dies betrifft die trurnit GmbH, Balanstr. 73, Haus 10, 81541 München und die Werkbank GmbH Viktoriastr. 75, 44787 Bochum.

4.10 Wenn Sie Ihre Teilnahme an denWittener Nachhaltigkeitspreisen der Stadtwerke Witten widerrufen, werden Ihre Daten grundsätzlich nicht mehr produktiv genutzt.

4.11 Außerhalb der produktiven Nutzung werden Ihre Daten lediglich zur Erfüllung der gesetzlichen Archivierungs- und Aufbewahrungspflichten (z. B. § 257 HGB, § 147 AO) gespeichert. Daten der übrigen Teilnehmer werden 30 Tage nach Abschluss des Wettbewerbs gelöscht.

4.12 Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach Art. 15 bis 20 DSGVO.

4.13 Außerdem haben Sie das Recht, sich an die zuständige Aufsichtsbehörde (Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, 24, 402 Düsseldorf) zu wenden, wenn Sie die Verarbeitung Ihrer Daten durch uns für unrechtmäßig halten.

5. Haftung

5.1 Die Stadtwerke Witten haften Teilnehmer:in gegenüber ausschließlich für einen Schaden, der auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Stadtwerke Witten oder deren Erfüllungsgehilfen beruht.

5.2 Sollten Dritte Schadensersatzansprüche gegen die Stadtwerke Witten wegen Verletzung ihrer Rechte durch Teilnehmer:in eingestellte Projekte und sonstigen Inhalten geltend machen, verpflichtet sich Teilnehmer:in, die Stadtwerke im Innenverhältnis von sämtlichen Ansprüchen freizustellen.

5.3 Teilnehmer:in versichert hinsichtlich des von ihm/ihr eingestellten Projektmaterials, über die Rechte zu verfügen, der Stadtwerke Witten die Erlaubnis zu erteilen, diese auf der Stadtwerke Witten-Website, bei Facebook, Instagram und in Printmedien zu veröffentlichen, sowie Pressevertretern zur Verfügung zu stellen.

6. Schlussbestimmungen

6.1 Erfüllungsort ist Witten.

6.2 Sollte sich einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise als ungültig erweisen, so werden davon die übrigen Bestimmungen nicht betroffen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt das Gesetzesrecht. Sollte ein solches Gesetzesrecht im jeweiligen Fall nicht bestehen oder zu einem untragbaren Ergebnis führen, werden Teilnehmer:in und die Stadtwerke Witten darüber verhandeln eine entsprechende, für beide Seiten, wohlwollende und wirksame Regelung zu treffen, die den wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung so weit wie möglich erreicht.

6.3 Dieser Wettbewerb steht in keiner Verbindung zu Facebook und Instagram und wird von diesen weder gesponsert, unterstützt noch organisiert.

6.4 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.